Florian Vetter
Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Florian Vetter berät und vertritt Sie außergerichtlich und gerichtlich umfassend in allen Fragen des Verkehrsrechts, des Arbeitsrechts und des allgemeinen Zivilrechts.
Im Bereich des Verkehrsrechts liegt die Kerntätigkeit von Herrn Rechtsanwalt Vetter insbesondere
- im Verkehrshaftungsrecht, Durchsetzung und Abwehr sämtlicher Schadenersatzansprüche und Personenschäden im Rahmen der Unfallschadenregulierung
- im Verkehrszivilrecht, Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen aus Kfz-Kauf-, Leasing-, Werk- und Mietverträgen
- im Recht der Kraftfahrtversicherung, Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen aus Kfz-Haftpflicht-, Teilkasko- und Vollkaskoversicherung
- in der Verteidigung in Verkehrsstrafsachen und Ordnungswidrigkeitenverfahren
- im Fahrerlaubnisrecht, Erwerb, Entziehung und Neuerteilung der Fahrerlaubnis
Ein weiterer Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt in der Beratung und Vertretung von klein- und mittelständischen Unternehmern sowie Verbrauchern im gesamten Bereich des Individual- und Kollektivarbeitsrechts, insbesondere
- Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Befristung, Anfechtung, Aufhebung und Kündigung
- Kündigungsschutzprozessrecht und Schutz besonderer Personengruppen
- Gleichbehandlung und Diskriminierungsverbot
- Abschluss und Änderung von Arbeitsverträgen, Nachweis unwirksamer Vertragsbestimmungen
Werdegang
2004 – 2010
Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Konstanz
2010 – 2012
Rechtsreferendariat / OLG Stuttgart
2012 – 2014
Tätigkeit als angestellter Rechtsanwalt in einer verkehrsrechtlichen Sozietät in Hamburg
2014 – 2021
Gründung des Kanzlei Meyer & Vetter Rechtsanwälte in Bremen
2021
Fusion der Kanzlei Meyer & Vetter Rechtsanwälte mit der Kanzlei Dr. Stankewitz & Coll.
Besondere Schwerpunkte
- Allgemeines Zivilrecht
- Arbeitsrecht
- Autorecht
- Fahrerlaubnisrecht
- Kaufrecht
- Ordnungswidrigkeitenrecht
- Unfallschadenregulierung
- Verkehrsrecht
- Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht
- Verkehrsstrafrecht
- Werkvertragsrecht
Werdegang
2004 – 2010
Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Konstanz
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2010 – 2012
Rechtsreferendariat / OLG Stuttgart
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2012 – 2014
Tätigkeit als angestellter Rechtsanwalt in einer verkehrsrechtlichen Sozietät in Hamburg
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2014 – 2021
Gründung des Kanzlei Meyer & Vetter Rechtsanwälte in Bremen
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2021
Fusion der Kanzlei Meyer & Vetter Rechtsanwälte mit der Kanzlei Dr. Stankewitz & Coll.
Besondere Schwerpunkte
- Allgemeines Zivilrecht
- Arbeitsrecht
- Autorecht
- Fahrerlaubnisrecht
- Kaufrecht
- Ordnungswidrigkeitenrecht
- Unfallschadenregulierung
- Verkehrsrecht
- Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht
- Verkehrsstrafrecht
- Werkvertragsrecht