Notarielle Tätigkeiten

„Wer nicht klar schreibt, der denkt auch nicht klar.“

(Thomas Fischer, Vors. Richter am BGH)

Für viele wichtige Erklärungen und Verträge schreibt der Gesetzgeber eine notarielle Beurkundung vor, z.B. im Immobilien- und Gesellschaftsrecht oder im Familien- und Erbrecht. In anderen Lebensbereichen ist diese Form zwar freiwillig, aber oftmals sinnvoll, z.B. bei Testamenten.

Unsere Notare beraten Sie ausführlich und verständlich zur rechtlichen Wirksamkeit und den Auswirkungen Ihrer Willenserklärungen. Hierzu gestalten sie die erforderlichen rechtssicheren Urkunden. Als Träger eines öffentlichen Amtes vertreten sie keine einseitigen Interessen, sondern sind zur Neutralität verpflichtet. Ziel ist stets eine rechtlich eindeutige und sichere Lösung, die alle Beteiligten vor möglichen Nachteilen bewahrt.

Leistungen

Immobilienrecht

(z.B. Kauf, Übertragung und Belastung von Grundstücken)

 

Gesellschaftsrecht

(z.B. Gründung einer GmbH oder AG, Satzungsänderungen, Unternehmenskäufe (M&A), Anmeldungen zum Handelsregister)

 

Erbrecht

(z.B. Testamente, Erbverträge und Erbscheinsanträge)

 

Vorsorgerecht

(z. B. Patienten-
verfügungen und Vorsorgevollmachten)

 

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