Sebastian Meyer
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Sebastian Meyer berät Sie anwaltlich in allen Fragen des Verkehrsrechts, des Strafrechts und auch in Fragen des allgemeinen Zivilrechts. Dort steht er Ihnen insbesondere im Hinblick auf kauf- und werkvertragliche Fragestellungen zur Seite.
Besonders spezialisiert hat er sich auf den Bereich des Verkehrsrechts, in dem ihm auch der Fachanwaltstitel verliehen wurde. Eine Kerntätigkeit besteht hier in der Beratung von Privatkunden und Autohäusern bei der Unfallschadenregulierung. Hier vertritt Sebastian Meyer überregional Unfallgeschädigte und Kfz-Werkstätten, um die berechtigten Ansprüche gegen die Versicherer durchzusetzen.
Sebastian Meyer überprüft Verträge für den Kauf bzw. Verkauf eines Fahrzeuges und macht bei Mängeln Ansprüche geltend oder wehrt solche ab. Zudem berät er zu Gewährleistung oder Rücktritt, informiert über Leasing und Finanzierung und klärt Fragen bei Kaskoschäden.
Zudem übernimmt er die Verteidigung in jeglichen Ordnungswidrigkeiten- und Bußgeldverfahren, wie Geschwindigkeitsverstößen, Abstandunterschreitungen oder Rotlichtfahrten. Auch verteidigt er in Verkehrsstrafsachen, wie der Unfallflucht, der Trunkenheitsfahrt oder auch der fahrlässigen Körperverletzung im Rahmen eines Unfalls.
Kompetent berät Sie Sebastian Meyer auch im Fahrerlaubnisrecht, also im verwaltungsrechtlichen Führerscheinverfahren, z.B. bei drohendem Entzug der Fahrerlaubnis oder der Anordnung eines MPU-Gutachtens.
Seit dem Studium liegt auch das Gebiet des allgemeinen Strafrechts für Sebastian Meyer im Schwer- und Mittelpunkt. Im Strafverfahren betreut er seine Mandanten von Beginn an qualifiziert und vertrauensvoll. Bereits im Ermittlungsverfahren steht er Ihnen fachkundig und zielorientiert zur Seite, um die bestmögliche Verteidigung aufzubauen.
Werdegang
2002 – 2009
Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Bremen
2009 – 2011
Rechtsreferendariat am Hanseatischen OLG Bremen
2012 – 2014
Tätigkeit als angestellter Rechtsanwalt in einer verkehrsrechtlichen Sozietät in Hamburg
2014 – 2021
Gründung des Kanzlei Meyer & Vetter Rechtsanwälte in Bremen
2021
Ernennung zum Fachanwalt für Verkehrsrecht
2021
Fusion der Kanzlei Meyer & Vetter Rechtsanwälte mit der Kanzlei Dr. Stankewitz & Coll.
Besondere Schwerpunkte
-
Allgemeines Zivilrecht
-
Autorecht
-
Fahrerlaubnisrecht
-
Kaufrecht
-
Ordnungswidrigkeitenrecht
-
Strafrecht
-
Verkehrsrecht
-
Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht
-
Verkehrsstrafrecht
-
Werkvertragsrecht
Werdegang
2002 – 2009
Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Bremen
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2009 – 2011
Rechtsreferendariat am Hanseatischen OLG Bremen
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2012 – 2014
Tätigkeit als angestellter Rechtsanwalt in einer verkehrsrechtlichen Sozietät in Hamburg
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2014 – 2021
Gründung des Kanzlei Meyer & Vetter Rechtsanwälte in Bremen
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2021
Ernennung zum Fachanwalt für Verkehrsrecht
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2021
Fusion der Kanzlei Meyer & Vetter Rechtsanwälte mit der Kanzlei Dr. Stankewitz & Coll.
Besondere Schwerpunkte
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Allgemeines Zivilrecht
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Autorecht
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Fahrerlaubnisrecht
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Kaufrecht
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Ordnungswidrigkeitenrecht
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Strafrecht
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Verkehrsrecht
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Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht
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Verkehrsstrafrecht
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Werkvertragsrecht